Halteverbot
keine feste Frist veröffentlicht
Die Einrichtung einer Halteverbotszone für einen Umzug führt Schwerte als Straßensondernutzung. Den Antrag nimmt das Ordnungsamt schriftlich oder online über das Wirtschaftsservice-Portal entgegen, die Erlaubnis wird befristet erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Eine Frist für den Antrag nennt Schwerte nicht. Soll ein Container im öffentlichen Verkehrsraum stehen, muss das Vorhaben der Stadt gemeldet werden; bestehen keine Bedenken, erteilt sie dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung.
Zuständig: Ordnungsamt der Stadt im Rathaus II
Quelle: schwerte.de