Zum Inhalt springen
Josef-Baumann-Straße 21, 44805 Bochum 0234 52009957 info@ruempel-zwerge.de WhatsApp
Anrufen: 0234 52009957 Angebot anfordern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. September 2026. Verbraucherinnen und Verbraucher beachten bitte zusätzlich das Widerrufsrecht.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rümpel Zwerge®, Inhaber Dirk Hermann (nachfolgend „wir") und unseren Auftraggebern über Entrümpelungen, Haushalts-, Wohnungs-, Firmen- und Gewerbeauflösungen sowie die damit verbundenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Festpreis

Die Besichtigung und das daraus folgende Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Das Angebot nennt den Leistungsumfang und einen Festpreis. Der Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Umfang.

Ändert sich der Umfang nach der Besichtigung wesentlich, etwa weil zusätzliche Räume geräumt werden sollen, weitere Gegenstände hinzukommen oder bei der Besichtigung nicht erkennbarer Sondermüll auftaucht, teilen wir das vor der Ausführung mit und legen ein angepasstes Angebot vor. Ohne Ihre Zustimmung führen wir Mehrleistungen nicht aus.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot annehmen. Die Annahme ist in Textform möglich, etwa per E-Mail oder durch Unterschrift auf dem Angebot.

§ 4 Termine

Termine werden einvernehmlich vereinbart. Können wir einen Termin aus Gründen nicht halten, die wir nicht zu vertreten haben, etwa wegen Krankheit, Unwetter oder einer gesperrten Zufahrt, bieten wir unverzüglich einen Ersatztermin an.

Sagen Sie einen vereinbarten Räumtermin weniger als achtundvierzig Stunden vorher ab, können wir den nachweisbar entstandenen Aufwand berechnen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

Sie sorgen dafür, dass

  • wir zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt haben,
  • eindeutig feststeht, welche Gegenstände bleiben sollen. Sinnvollerweise werden sie vorher markiert oder in einem Raum zusammengestellt,
  • wir vor Beginn erfahren, wenn im Objekt Gefahrstoffe, Asbest, Schädlingsbefall oder ansteckende Verunreinigungen vorhanden sind oder sein könnten,
  • Sie berechtigt sind, über die zu räumenden Gegenstände zu verfügen. Bei Erbengemeinschaften benennen Sie uns eine Person, die den Auftrag erteilt und vor Ort entscheidet.

§ 6 Fundstücke und Unterlagen

Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Ausweise, Urkunden und sonstige erkennbar wichtige Unterlagen, die wir bei der Räumung finden, sichern wir und übergeben sie Ihnen. Eine Bewertung solcher Funde nehmen wir nicht vor.

§ 7 Wertanrechnung

Gegenstände mit Verkaufswert rechnen wir auf Wunsch gegen unsere Kosten an. Die Anrechnung setzt voraus, dass die Gegenstände bei der Besichtigung gezeigt und im Angebot berücksichtigt wurden. Maßgeblich ist der erzielbare Marktwert, nicht der Anschaffungs- oder Liebhaberwert.

§ 8 Entsorgung

Wir trennen die geräumten Materialien nach Fraktionen und übergeben sie dem zuständigen kommunalen Entsorger oder einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb. Auf Anforderung erhalten Sie Belege über Menge und Verbleib. Bei gewerblichen Aufträgen stellen wir die nach der Gewerbeabfallverordnung erforderlichen Nachweise aus.

§ 9 Zahlung

Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Für haushaltsnahe Dienstleistungen weisen wir den Arbeitsanteil gesondert aus, damit Sie ihn steuerlich geltend machen können. Für den Steuerabzug ist eine unbare Zahlung erforderlich.

§ 10 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für Schäden an Gegenständen, deren besonderer Wert uns vor der Räumung nicht mitgeteilt wurde, haften wir nur nach den vorstehenden Grundsätzen. Für Gegenstände, die Sie zur Entsorgung freigegeben haben, haften wir nicht.

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.