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Mann löst alte Tapete von einer Zimmerwand
Zusatzleistung

Kleine Renovierung nach Räumung und Auszug in NRW

Alte Tapeten, Beläge und Deckenplatten entfernt, Dübellöcher nach Absprache geschlossen.

  • Über 15 JahreErfahrung mit Räumungen
  • BetriebshaftpflichtVersichert bei der Provinzial
  • 100% FestpreisSchriftlich, für den besichtigten Umfang
  • Besichtigung kostenlosTermine meist innerhalb von 1 bis 3 Tagen

Kostenlose Besichtigung anfragen

Was soll geräumt werden

Geschäftsführer Dirk Hermann meldet sich innerhalb von 24 h

Wie wir Sie erreichen

Aus dem Ausland erreichen Sie uns am einfachsten über WhatsApp.

Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben verwenden wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Haben Sie der Werbemessung zugestimmt, ordnet Google die Anfrage anhand Ihrer Angaben außerdem einer Anzeige zu, Näheres in der Datenschutzerklärung.

Was Kundinnen und Kunden schreiben

Ausgezeichnet

Basierend auf 267 Bewertungen

  • Dirk Uwe Sander vor 2 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    Die Rümpel Zwerge sind Entrümpelungs Riesen. 10 von 5 Sternen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zu Übergabe 1a. Besser geht es nicht. Vielen Dank!

  • Roland Mertens vor 3 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    Die Rümpelzwerge kann ich nur wärmsten empfehlen. Alles klappte wir abgesprochen, die Mitarbeiter waren alle sehr zuvorkommend. Das Ergebnis war sehr gut. Dankeschön

  • G.W. vor 4 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    In zwei Tagen wurden die gesamte Wohnung, meiner verstorbenen Eltern, eine Dachbodenkammer und zwei Kellerräume aufgelöst. Dazu wurden alle Teppichböden und Deckenvetkleidungen entfernt und entsorgt. Der Projektleiter stand immer in telefonischem Kontakt und hat lieber einmal mehr nachgefragt anstatt einfach zu entfernen. Die gesamte Abwicklung war sehr seriös und verbindlich, der Preis für die Menge an Arbeit fair. Ich kann die Rümpelzwerge absolut empfehlen.

  • Eva Münnich vor 4 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    Von der Anfrage über das Angebot bis zur Durchführung alles super: Freundlich, zuverlässig, zeitnahe Umsetzung, pünktlich, effizient, guter Preis und Service, sprich tipptopp! Können wir nur weiterempfehlen! Herzliche Dank für alles!

  • Ka Dr vor 4 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    Es hat alles so wunderbar geklappt Termin vereinbart angesehen gleichen Tag einen Preisangebot bekommen Termin für die Entrümpelung ging relativ schnell morgens um 8 Uhr pünktlich da mittags um 2 Uhr war alles erledigt sauber und korrekt es war eine Wohnung 70 Quadratmeter eine ganze Garage und ein Keller wo nicht wenig drin war also hut ab und super ihr Zwerge weiter

  • Rojhevi K vor 5 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    Vom Erstkontakt bis hin zur Haushaltsauflösung und dem Kontakt danach lief alles sehr professionell und reibungslos. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit.

  • Stephan Prust vor 6 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    TOP Firma, uneingeschränkt zu empfehlen. Habe den Service für die Räumung einer Wohnung und einer Gewerbeinheit, insgesamt 385 qm plus Keller gebucht. Der Auftrag verlief von der Erstbegehung mit Herrn Hermann über die Kommunikation mit dem Vorarbeiter bis zur Endabnahme sehr freundlich, professionell und einwandfrei. Und das zu einem fairen Preis. Ich werde die Rümpelzwerge bei Bedarf wieder buchen.

  • Bernd S vor 8 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    Das Team von Rümpel Zwerge haben mein großes Elternhaus nach zwei Tagen besenrein übergeben. Alle Absprachen, die ich vorher mit dem Vorarbeiter getroffen habe, wurden eingehalten. Bei aufgetreten Unklarheiten hat er mich noch kurz telefonisch kontaktiert. Alles in allem eine tolle Arbeit bei einem wirklich fairen Preis.

  • Tim E. vor 9 Monaten

    5 von 5 Sternen.

    Wir sind vollkommen zufrieden mit der Arbeit und dem Service! Die Kommunikation mit dem Inhaber lief vollkommen unkompliziert und reibungslos ab. Ein schneller Ortstermin wurde vereinbart, und ein Angebot wurde schnell erstellt. Der Preis für die Haushaltsauflösung/Entrümpelung war sehr angemessen und fair. Es wurde auch noch ein Teil der Gegenstände angerechnet. An einem Tag war der Auftrag abgewickelt und man muss der Truppe ein großes Lob aussprechen! Es hat alles gut geklappt und die Wohnung wurde samt Keller und Dachboden in einem besenreinen und absolut sauberen Zustand übergeben. Klare Weiterempfehlung!

Unverändert aus unserem Google-Unternehmensprofil übernommen. Google prüft nicht, ob ein Auftrag vorlag. Alle 267 Bewertungen bei Google

Worum es geht

Kleine Renovierung im Überblick

Wann das gebraucht wird

Der Vermieter will die Wohnung ohne die alten Mustertapeten und ohne den geklebten Teppich zurück. Die Räumung ist beauftragt, und der Rückbau soll gleich mit erledigt werden.

Im Rahmen der Räumung übernehmen wir auch den Rückbau: Alte Tapeten und Holzverkleidungen, Styropor-Deckenplatten, geklebte Teppiche und andere Bodenbeläge kommen raus, Dübellöcher schließen wir nach Absprache. Was zurückgebaut wird, steht im Angebot.

Vorher vereinbart, ist der Rückbau im Festpreis der Räumung enthalten. Das Material trennen wir nach Fraktionen und geben es beim zuständigen Entsorger ab.

Ob Sie beim Auszug überhaupt renovieren müssen, steht in Ihrem Mietvertrag, und nicht jede Klausel ist wirksam. Was der Bundesgerichtshof dazu sagt, steht weiter unten.

Das ist enthalten

  • Alte Tapeten und Holzverkleidungen entfernt
  • Styropor-Deckenplatten und Deckenverkleidungen abgenommen
  • Geklebte Teppiche und andere Bodenbeläge entfernt
  • Dübellöcher nach Absprache geschlossen
  • Rückbaumaterial nach Fraktionen getrennt entsorgt
Rückbau

Was wir nach der Räumung zurückbauen

  • Tapeten und Wandverkleidungen

    Alte Muster- und Strukturtapeten entfernen wir restlos, ebenso Verkleidungen aus Holz an den Wänden.

    • Mustertapete
    • Strukturtapete
    • Raufaser
    • Holzverkleidung
  • Decken

    Styropor-Deckenplatten und andere Deckenverkleidungen nehmen wir ab und geben sie getrennt beim Entsorger ab.

    • Styropor-Deckenplatten
    • Paneele
    • Deckenverkleidung
  • Böden

    Geklebte Teppiche, Laminat und andere Beläge kommen raus. Nennen Sie uns bitte das Baujahr des Hauses: Bei Baubeginn vor November 1993 können alte Platten und schwarzer Kleber Asbest enthalten.

    • Geklebter Teppich
    • Laminat
    • PVC
    • Klebereste
  • Fliesen

    Alte Fliesen entfernen wir nach Absprache. Auch Fliesenkleber in älteren Häusern kann Asbest enthalten, das muss vor dem Abschlagen geklärt sein.

    • Wandfliesen
    • Bodenfliesen
    • Fliesenspiegel in der Küche
  • Dübellöcher

    Dübellöcher schließen wir nach Absprache, wenn Ihr Vermieter das verlangt. Ob Sie das schulden, hängt vom Mietvertrag und vom Umfang ab.

    • Bilderhaken
    • Regalbefestigung
    • Gardinenstange
  • Einbauten

    Einbauküche, Wandregale und Einbauschränke bauen wir ab. Was davon bleiben soll, legen wir bei der Besichtigung fest.

    • Einbauküche
    • Wandregale
    • Einbauschrank
Preis

Was kostet der Rückbau nach dem Auszug?

Das hängt davon ab, was zurückgebaut wird und wie: lose verlegt oder geklebt, eine Tapetenschicht oder mehrere. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis für den beschriebenen Umfang.

Mehrleistungen führen wir nur mit Ihrer Zustimmung aus.

  1. Fläche und Räume

    Wie viele Quadratmeter Tapete, Decke und Boden zurückgebaut werden.

  2. Belag und Untergrund

    Lose verlegt geht schneller als vollflächig geklebt, mehrere Tapetenschichten übereinander kosten Zeit.

  3. Baujahr

    Bei Baubeginn vor November 1993 kann in Klebern, Spachtelmassen und Platten Asbest stecken.

  4. Menge des Materials

    Wie viel Tapete, Teppich, Holz und Fliesen anfällt und abtransportiert werden muss.

  5. Was Ihr Vermieter verlangt

    Kann den Preis senken

    Ins Angebot kommt nur, was Sie in Auftrag geben. Ob Sie es dem Vermieter schulden, klärt im Zweifel der Mieterverein.

Sechs Schritte

So laufen Räumung und Rückbau ab

Erst räumen, dann zurückbauen. Den Umfang legen wir vorher fest, damit am Räumtag nichts offen ist.

  1. Schritt 1

    Sie melden sich

    Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Formular. Nennen Sie den Übergabetermin, was der Vermieter verlangt, und das Baujahr des Hauses, am besten schriftlich.

  2. Schritt 2

    Wir sehen uns Wände, Decken und Böden an

    Kostenlos und meist innerhalb von ein bis drei Tagen. Ins Angebot kommt, was Sie oder Ihr Vermieter verlangen.

  3. Schritt 3

    Sie bekommen den Festpreis

    Schriftlich, für Räumung und Rückbau, mit dem beschriebenen Umfang. Mehrleistungen nur mit Ihrer Zustimmung.

  4. Schritt 4

    Wir räumen

    Erst kommt der Hausrat raus, getrennt nach Fraktionen entsorgt. Danach sind Wände, Decken und Böden frei.

  5. Schritt 5

    Wir bauen zurück

    Tapeten, Deckenplatten und Beläge kommen raus, Dübellöcher schließen wir nach Absprache. Das Material geht getrennt an den Entsorger.

  6. Schritt 6

    Bereit für die Übergabe

    Besenrein, auf Wunsch mit Grundreinigung. Fotos und ein unterschriebenes Übergabeprotokoll sichern Sie beim Termin mit dem Vermieter ab.

Transporter der Rümpel Zwerge vor einem Wohnhaus
Kostenlos und unverbindlich

Tapeten, Teppich, Deckenplatten: Sagen Sie uns, was raus muss

Wir kommen in ganz NRW zur Besichtigung, sehen uns Wände, Decken und Böden an und nennen Ihnen danach einen Festpreis für Räumung und Rückbau. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

  • Antwort in 24 Stunden
  • Termine meist innerhalb von 1 bis 3 Tagen
  • In ganz NRW
Mietrecht beim Auszug

Schönheitsreparaturen: was Sie beim Auszug schulden

Schönheitsreparaturen sind von Haus aus Sache des Vermieters. Der Mietvertrag kann sie auf den Mieter übertragen, aber nicht jede vorformulierte Klausel hält: Ein starrer Fristenplan im Formularmietvertrag ist unwirksam, ebenso die Übertragung, wenn Sie die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übernommen und dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen haben. Vorformulierte Klauseln, nach denen Sie beim Auszug anteilige Renovierungskosten zahlen sollen, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls verworfen. Ob Ihre Klausel wirksam ist, prüft im Einzelfall der Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.

Zu den Schönheitsreparaturen gehören nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken und das Streichen von Fußböden, Heizkörpern einschließlich Heizrohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen. Neue Bodenbeläge und Fliesenarbeiten gehören nicht dazu. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haften Sie nicht, soweit der Mietvertrag nicht wirksam etwas anderes regelt; ob das für Dübellöcher gilt, hängt vom Mietvertrag und vom Umfang ab.

Bei Baubeginn vor November 1993 können Fliesenkleber, Spachtelmassen, Putze, alte Bodenplatten und schwarzer Bitumenkleber Asbest enthalten. Gefährlich wird es vor allem beim Abschleifen und großflächigen Abstemmen. Wer Arbeiten an einem Gebäude beauftragt, muss dem Betrieb vorliegende Hinweise auf Gefahrstoffe geben, auch als Privathaushalt; bei Häusern aus der Zeit vor 1993 genügt dafür das Baujahr.

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen, wenn die Rechnung die Arbeitskosten ausweist und Sie überweisen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt das auch für Arbeiten an der alten Wohnung, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug stehen.

  • 1.200 € höchstens Steuerermäßigung im Jahr für Handwerkerleistungen, 20 % der Arbeitskosten
  • 1993 Bei Baubeginn vor November 1993 kann Asbest in Klebern und Platten stecken
Fragen und Antworten

Fragen zu Rückbau und Renovierungspflicht beim Auszug

Muss ich beim Auszug renovieren?

Schönheitsreparaturen nur, wenn Ihr Mietvertrag sie wirksam überträgt. Für Schäden über die normale Abnutzung hinaus haften Sie unabhängig davon.

Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Starre Fristenpläne im Formularmietvertrag sind unwirksam, ebenso die Übertragung bei einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übernommenen Wohnung ohne angemessenen Ausgleich. Lassen Sie den Vertrag im Zweifel vom Mieterverein prüfen, bevor Sie beauftragen.

Muss ich beim Auszug streichen?

Bei einer wirksamen Klausel, wenn die Räume es nach ihrem Zustand brauchen.

Eine Klausel im Formularmietvertrag, nach der Sie die Schönheitsreparaturen von einem Fachbetrieb ausführen lassen müssen, hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Sie dürfen also auch selbst streichen.

Was gehört zu den Schönheitsreparaturen?

Tapezieren und Anstreichen von Wänden und Decken, dazu das Streichen von Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen.

Auch das Kalken von Wänden und Decken und das Streichen von Fußböden, Heizrohren und Außentüren von innen zählen dazu.

Muss ich Dübellöcher beim Auszug schließen?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Umfang ab.

Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haften Sie nicht; im Zweifel klärt der Mieterverein, was dazu zählt. Verlangt der Vermieter es, schließen wir die Löcher nach Absprache.

Was ist, wenn das Haus vor 1993 gebaut wurde?

Dann können alte Kleber, Spachtelmassen und Platten Asbest enthalten.

Nennen Sie uns das Baujahr bei der Anfrage. Vor dem Entfernen von Fliesen, alten Bodenplatten oder schwarzem Kleber muss geklärt sein, ob Asbest drinsteckt. Ändert sich dadurch der Umfang, bekommen Sie vorher ein angepasstes Angebot.

Ist der Rückbau im Festpreis enthalten?

Ja, wenn er vorher vereinbart und im Angebot beschrieben ist.

Der Festpreis gilt für den besichtigten Umfang. Kommen Arbeiten dazu, führen wir sie nur mit Ihrer Zustimmung aus.

Wohin kommen alte Tapeten, Teppiche und Fliesen?

Getrennt nach Fraktionen zum zuständigen Entsorger.

Belege über Menge und Verbleib bekommen Sie auf Anforderung.

Kann ich den Rückbau von der Steuer absetzen?

Im eigenen Haushalt als Handwerkerleistung, wenn die Rechnung die Arbeitskosten ausweist und Sie überweisen.

Begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen. Der Rückbau in der alten Wohnung zählt mit, wenn er in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug steht. Für Erben, die die Wohnung nicht selbst bewohnen, gilt das in der Regel nicht. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Nächster Schritt

Kleine Renovierung anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir sehen uns das Objekt an und nennen Ihnen danach einen Festpreis. Besichtigung und Angebot kosten nichts.