Halteverbot
keine feste Frist veröffentlicht
Verkehrsregelungen mit Verkehrszeichen ordnet in Iserlohn die Abteilung Straßenverkehr an; in ihrem Antrag für Arbeitsstellen im Verkehrsraum, der per E-Mail, Fax oder Post an die Abteilung geht, fragt sie ab, ob Haltverbote nötig sind. Eine eigene Regel oder Frist für eine Halteverbotszone bei Umzug oder Räumung veröffentlicht Iserlohn nicht. Für das Abstellen des Fahrzeugs in eingeschränkten Halteverboten, Bewohnerparkzonen oder kostenpflichtigen Parkzonen erteilt die Abteilung vorübergehende Ausnahmegenehmigungen, etwa für Handwerkerarbeiten. Ein Container auf öffentlicher Straße ist eine Sondernutzung und erst mit Erlaubnis der Stadt zulässig; beantragt wird sie mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer, online über das Serviceportal oder mit dem Antragsvordruck.
Zuständig: Abteilung Straßenverkehr der Stadt
Quelle: iserlohn.de