Halteverbot
10 Arbeitstage Vorlauf fürs Halteverbot
Der Antrag muss spätestens 10 Arbeitstage vor dem Aufstellen der Halteverbotsschilder gestellt werden; das Aufstellen gilt als Beginn der Maßnahme. Die Schilder muss der Antragsteller selbst beschaffen; sie müssen mindestens drei volle Tage vor Beginn der Arbeiten stehen, der Tag der Aufstellung zählt nicht mit. Für einen Container auf öffentlicher Fläche gilt dieser Antrag nicht, dafür ist das Tiefbauamt zuständig.
Zuständig: Straßenverkehrsabteilung im Ordnungsamt der Stadt
Quelle: stadt-muenster.de