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Für Angehörige

Messie-Haushalt erkennen und richtig handeln

Wir räumen solche Wohnungen seit Jahren. Was dabei am häufigsten schiefgeht, passiert nicht am Räumtag, sondern in den Monaten davor.

Veröffentlicht am , zuletzt geprüft am

Zimmer eines Messie-Haushalts, der Boden ist vollständig mit Verpackungen, Kartons und Lebensmittelresten bedeckt
Eigene Aufnahme aus einem Auftrag.

Unordnung ist kein Messie-Haushalt

Ein vollgestellter Keller, ein chaotisches Arbeitszimmer, ein Dachboden, auf dem seit zwanzig Jahren nichts weggeworfen wurde: Das ist normal und hat mit krankhaftem Horten nichts zu tun.

Der Unterschied liegt nicht in der Menge, sondern darin, was die Menge mit dem Leben macht. Fachlich wird von einer Hortungsstörung gesprochen, die in der internationalen Klassifikation ICD-11 unter dem Code 6B24 geführt wird. Der Alltagsbegriff „Messie-Syndrom" ist keine Diagnose.

Woran Angehörige es erkennen

Die folgenden Punkte sind keine Checkliste zum Diagnostizieren. Sie beschreiben, was uns in Wohnungen, die wir räumen, regelmäßig begegnet.

  • Räume verlieren ihre Funktion. Im Bett wird nicht mehr geschlafen, weil es belegt ist. Am Tisch wird nicht mehr gegessen. Die Küche wird nicht mehr benutzt. Das ist das deutlichste Zeichen.
  • Wege werden schmal. Zwischen den Stapeln bleiben Gassen. Wenn Fluchtwege oder die Wohnungstür betroffen sind, wird es zusätzlich zur Sicherheitsfrage.
  • Besuch findet nicht mehr statt. Termine werden vor die Tür verlegt, Handwerker nicht hereingelassen, Einladungen abgesagt. Oft ist das der erste Punkt, der Angehörigen auffällt.
  • Post bleibt ungeöffnet. Rechnungen, Mahnungen und Schreiben von Behörden stapeln sich ungelesen. Daraus entstehen Folgeprobleme, die schneller eskalieren als die Wohnung selbst.
  • Wegwerfen löst starke Anspannung aus. Nicht Gleichgültigkeit, sondern das Gegenteil: Jeder Gegenstand ist mit einem möglichen künftigen Nutzen oder einer Erinnerung verknüpft.
  • Verderbliches bleibt liegen. Wenn Lebensmittel, Geschirr oder Abfall dazukommen, geht es nicht mehr nur um Ordnung, sondern um Hygiene und Gesundheit.

Wie helfe ich einem Messie?

Die ehrliche Antwort zuerst: Wegräumen lässt sich die Erkrankung nicht. Sie können aber den Weg zur Behandlung leichter machen und verhindern, dass es gefährlich wird. Dabei schadet gut Gemeintes oft mehr als Abwarten.

Der häufigste Fehler von Angehörigen ist gut gemeint: heimlich aufräumen, während die Person im Urlaub oder im Krankenhaus ist. Das funktioniert praktisch nie. Es zerstört das Vertrauen, es wird als Übergriff erlebt, und ohne Behandlung füllt sich die Wohnung danach wieder.

Was eher hilft:

  • Über konkrete Folgen sprechen statt über den Zustand. Nicht „hier sieht es furchtbar aus", sondern „ich habe Angst, dass du bei einem Brand nicht rauskommst".
  • Kleine, vereinbarte Bereiche zuerst. Ein Zimmer, ein Regal, ein Flurstück, und zwar gemeinsam entschieden.
  • Entscheidungen bei der Person lassen. Wer entscheidet, was bleibt, behält die Kontrolle, und genau darum geht es.
  • Fachliche Hilfe einbeziehen, bevor geräumt wird. Eine Räumung allein behandelt nichts.

Wo es fachliche Hilfe gibt

Erste Anlaufstelle ist die Hausarztpraxis. Daneben gibt es die psychotherapeutische Sprechstunde, über die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116117 erreichbar, sowie den sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts, der aufsuchend arbeitet und auch von Angehörigen um Rat gefragt werden kann. Selbsthilfegruppen finden Sie über die NAKOS-Datenbank. In akuten seelischen Krisen ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 1110111 und 0800 1110222.

Wann es dringend wird

Es gibt Situationen, in denen nicht mehr abgewartet werden sollte, weil sie andere gefährden oder die Wohnung selbst:

  • Fluchtwege oder Treppenhaus sind blockiert.
  • Elektrische Leitungen, Heizkörper oder Sicherungskästen sind zugestellt.
  • Ungeziefer oder Nagetiere haben sich angesiedelt.
  • Es gibt einen Wasserschaden oder Schimmel hinter den Stapeln.
  • Eine Räumungsklage läuft oder der Vermieter hat wegen des Zustands abgemahnt.

In diesen Fällen können Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Betreuungsgericht beteiligt sein, und die Abläufe sind andere. Auch dann gilt: Erst klären, wer beauftragen darf, dann räumen.

Wie eine Räumung abläuft, wenn sie sinnvoll ist

Wenn eine Entscheidung gefallen ist, unterscheidet sich die Arbeit deutlich von einer gewöhnlichen Entrümpelung.

  • Besichtigung ohne Publikum. Wir kommen nicht mit der ganzen Mannschaft, sprechen im Haus niemanden an und schätzen Menge, Verunreinigung und Tragweg ein.
  • Schädlingsbefall zuerst. Besteht der Verdacht, muss ein Fachbetrieb vor der Räumung ran, sonst verteilt sich der Befall im Haus.
  • Langsamer, wenn die Person dabei ist. Dann wird bei Gegenständen nachgefragt, statt sie in den Container zu geben. Das kostet Zeit, ist aber der Unterschied zwischen einer Räumung und einer Enteignung.
  • Funde werden gesichert. Bargeld, Schmuck, Sparbücher und Urkunden liegen in solchen Wohnungen regelmäßig zwischen dem Abfall. Wir sammeln sie und übergeben sie der auftraggebenden Person.
  • Danach auf Wunsch die Grundreinigung. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Bodenbeläge raus müssen.

Was wir dabei nicht tun: bewerten, kommentieren oder Fotos herumzeigen. Wer uns ruft, hat den schwersten Teil längst hinter sich.

Dieser Beitrag richtet sich an Angehörige. Was eine Räumung kostet, wann das Sozialamt oder das Jobcenter sie übernehmen kann und was für Vermieter und Betreuer rechtlich gilt, steht auf der Seite Messie-Entrümpelung.

Dieser Text ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Er beschreibt, was uns in der Praxis begegnet, und soll Angehörigen die nächsten Schritte erleichtern.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen von Angehörigen

Darf ich die Wohnung meines Angehörigen einfach räumen lassen?

Nein, nicht ohne Zustimmung, solange die Person geschäftsfähig ist und dort wohnt.

Nein, wenn die Person geschäftsfähig ist und die Wohnung bewohnt. Dann braucht es ihre Zustimmung. Besteht eine rechtliche Betreuung, entscheidet die Betreuerin oder der Betreuer im Rahmen des Aufgabenkreises. Bei einer Zwangsräumung kommt der Auftrag vom Gerichtsvollzieher oder vom Vermieter.

Was ist, wenn die Person die Räumung verweigert?

Dann wird nicht geräumt.

Eine Räumung gegen den Willen zerstört in aller Regel das Vertrauensverhältnis und löst das Problem nicht: Ohne Behandlung füllt sich die Wohnung nach einer Zwangsräumung meist wieder. Sinnvoller ist der Weg über den Hausarzt, eine psychotherapeutische Sprechstunde oder den sozialpsychiatrischen Dienst.

Wer zahlt die Räumung?

Grundsätzlich die auftraggebende Person. Eine Kostenübernahme kann in Betracht kommen.

Bei Bezug von Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) oder Sozialhilfe entscheidet der zuständige Träger im Einzelfall, und das muss vor der Beauftragung geklärt sein. Wir stellen dafür ein schriftliches Angebot aus, das Sie einreichen können.

Wie lange dauert eine Messie-Räumung?

Länger als eine gewöhnliche Räumung. Wie lange genau, steht nach der Besichtigung fest.

Länger dauert es wegen der Menge und weil wir langsamer arbeiten und nachfragen, wenn die betroffene Person anwesend ist. Muss vorher ein Schädlingsbekämpfer kommen, beginnt die Räumung entsprechend später.

Erfahren Nachbarn oder der Vermieter davon?

Von uns nicht.

Wir sprechen im Haus niemanden auf den Auftrag an und geben keine Auskunft, wenn wir gefragt werden.

Kann die Wohnung danach wieder bewohnt werden?

Meistens ja, nach Räumung und Grundreinigung.

Manchmal sitzen danach noch Gerüche im Belag. Ob dann saniert werden muss, sehen wir bei der Besichtigung; eine Sanierung übernimmt eine Partnerfirma.

Nächster Schritt

Wir arbeiten ruhig und ohne Aufsehen

Bei diesen Räumungen ist vielen genau das wichtiger als alles andere. Wir sehen uns das Objekt an, ohne dass im Haus jemand mitbekommt, worum es geht, und nennen Ihnen danach einen Festpreis. Die Besichtigung kostet nichts.