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Entsorgung

Entsorgung bei der Haushaltsauflösung

Die Entsorgung entscheidet über einen erheblichen Teil der Kosten und ist der Punkt, an dem unseriöse Angebote sparen. Was vorgeschrieben ist und wie Sie es überprüfen.

Veröffentlicht am , zuletzt geprüft am

Getrennt gesammelte Wertstoffe zur Verwertung

Was das Gesetz vorgibt

Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. § 6 legt eine fünfstufige Rangfolge fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, und erst zuletzt Beseitigung. Diese Reihenfolge ist keine Empfehlung, sondern der gesetzliche Maßstab.

Für Privathaushalte folgt daraus vor allem die Überlassungspflicht nach § 17: Abfälle aus privaten Haushalten sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, also dem kommunalen Entsorger. Ein Betrieb, der für Sie räumt, gibt die Fraktionen deshalb grundsätzlich dort ab.

Bei gewerblichen Räumungen kommt die Gewerbeabfallverordnung hinzu. Sie verlangt eine getrennte Sammlung der Fraktionen und eine Dokumentation darüber. Deshalb bekommen Sie bei einer Firmen- oder Gewerbeauflösung Nachweise, bei einer privaten Haushaltsauflösung nicht zwingend.

Die Fraktionen, die bei einer Räumung anfallen

Warum überhaupt getrennt wird, hat einen sehr praktischen Grund: Jede Fraktion wird anders abgerechnet, und Mischabfall ist die teuerste. Wer beim Tragen trennt, spart bei der Abgabe.

Holz
Wird nach Belastungsgrad unterschieden; die Altholzverordnung kennt vier Kategorien (A I bis A IV). Unbehandeltes Vollholz, beschichtete Möbelplatten und imprägniertes Außenholz gehen getrennte Wege und kosten unterschiedlich viel.
Metall
Wird meist nicht bezahlt, sondern vergütet. Bei größeren Mengen, etwa aus einer Werkstatt, ein eigener Posten in der Kalkulation.
Elektroaltgeräte
Laufen über die getrennte Rücknahme und dürfen weder in den Container noch zum Schrott. Kühlgeräte und Klimageräte zusätzlich gesondert, wegen des Kältemittels.
Kunststoffe
Eigene Fraktion, sofern sortenrein genug. Sonst Restabfall.
Papier und Kartonage
Verwertbar, solange keine Fremdstoffe dabei sind. Ordnerrücken, Klarsichthüllen und Klammern gehören heraus.
Bauschutt
Mineralische Abfälle wie Fliesen, Sanitärkeramik und Mörtel. Wird nach Gewicht abgerechnet und darf nicht mit Holz oder Restabfall gemischt werden.
Schadstoffe
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutz- und Reinigungsmittel. Gehen an die Schadstoffannahme des kommunalen Entsorgers.
Restabfall
Was keiner der übrigen Fraktionen zugeordnet werden kann.

Wie wir es machen

Wir trennen bereits beim Ausräumen und nicht erst am Container, weil sich hinterher nichts mehr sauber sortieren lässt. Holz, Metall, Kunststoff, Glas und Restabfall gehen als getrennte Fraktionen an den zuständigen Entsorger, Belege auf Anforderung. Elektroaltgeräte und Schadstoffe nehmen wir bei der Besichtigung auf; wie sie abgegeben werden, steht im Angebot.

Gut erhaltene Gegenstände gehen vor der Entsorgung in den Weiterverkauf oder an soziale Einrichtungen. Welche das in der Praxis sind, steht unter Wohin mit den Sachen nach der Entrümpelung.

Welche Wertstoffhöfe und welcher Entsorger in Ihrer Stadt zuständig sind, steht auf der jeweiligen Stadtseite. Das ist kommunal geregelt und unterscheidet sich zwischen Nachbarstädten teils erheblich.

Woran Sie eine ordentliche Entsorgung erkennen

  • Der Betrieb kann Ihnen sagen, welche Fraktionen getrennt werden und an welchen Entsorger sie gehen. Wer darauf ausweichend antwortet, hat dafür einen Grund.
  • Die Entsorgungskosten sind Teil des Angebots und nicht ein Posten, der später auftaucht.
  • Schadstoffe werden bei der Besichtigung angesprochen. Wer nicht danach fragt, plant sie auch nicht ein.
  • Bei gewerblichen Aufträgen gibt es Belege über Menge, Fraktion und Verbleib.
  • Der Preis liegt nicht auffällig unter dem der anderen Angebote. Eine ordentliche Abgabe kostet Geld, und dieser Betrag lässt sich nicht wegverhandeln.

Warum kostenlose Entrümpelungen ein Problem sind

Bei Angeboten ohne Rechnung soll der Weiterverkauf des Hausrats den Aufwand decken. Das funktioniert bei den verkäuflichen Stücken, deckt aber die Entsorgung des Rests nicht ab, und der Rest ist der größere Teil. Was mit ihm passiert, bleibt offen.

Für Sie ist das nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein praktisches Risiko: Sie haben keinen Beleg darüber, wo Ihr Hausrat geblieben ist, und im Zweifel keinen Ansprechpartner. Eine Wertanrechnung erreicht denselben Effekt auf transparentem Weg: Der Erlös wird im Angebot ausgewiesen und vom Preis abgezogen.

Was Sie selbst tun können

  • Schadstoffe vorher zusammenstellen, damit sie bei der Besichtigung aufgenommen werden. Das sind meistens Keller und Garage.
  • Elektrogeräte nicht vorsortieren, sondern stehen lassen. Wir nehmen sie bei der Besichtigung auf.
  • Wenn Sie in kleinen Mengen selbst anliefern: vorher die Annahmebedingungen des Hofs ansehen. Viele nehmen nur bis zu einer bestimmten Menge und nur von Anwohnern.
  • Datenträger aus Rechnern nehmen, bevor die Geräte in die Rücknahme gehen. Dazu mehr unter Dokumente bei der Haushaltsauflösung.
Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Entsorgung

Muss ich bei einer Haushaltsauflösung den Abfall trennen?

Elektroaltgeräte und Schadstoffe immer, und getrennt ist es günstiger.

Abfälle aus privaten Haushalten sind dem kommunalen Entsorger zu überlassen (§ 17 KrWG), Elektroaltgeräte getrennt vom Restabfall abzugeben (§ 10 ElektroG). Gemischter Abfall ist außerdem die teuerste Fraktion.

Was zählt bei einer Räumung als Sondermüll?

Farben, Lacke, Lösemittel, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutz- und Reinigungsmittel.

Diese Stoffe gehören an die Schadstoffannahme des kommunalen Entsorgers und nie in den Container. Wissen Sie von Asbest, etwa in alten Bodenplatten oder Nachtspeicheröfen, sagen Sie es vor der Räumung.

Bekomme ich einen Entsorgungsnachweis?

Bei gewerblichen Räumungen ja, bei privaten auf Anforderung.

Bei gewerblichen Räumungen verlangt die Gewerbeabfallverordnung eine Dokumentation der getrennten Sammlung (§ 3 GewAbfV), dann bekommen Sie die Belege. Bei privaten Räumungen ist kein Nachweis vorgeschrieben; auf Anforderung erhalten Sie von uns Belege über Menge und Verbleib.

Was passiert mit alten Holzmöbeln?

Sie werden nach Altholzkategorie verwertet.

Die Altholzverordnung unterscheidet vier Kategorien, von naturbelassenem Holz (A I) bis zu Holz mit Holzschutzmitteln (A IV). Möbel aus beschichteten Platten liegen in der Regel bei A II oder A III. Die Kategorie entscheidet über Verwertungsweg und Preis.

Darf ich selbst zum Wertstoffhof fahren?

Ja, in haushaltsüblichen Mengen. Die Bedingungen setzt jede Stadt.

Viele Wertstoffhöfe nehmen nur von Anwohnern und nur bis zu einer bestimmten Menge an, manche nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Was in Ihrer Stadt gilt, steht auf unseren Stadtseiten.

Nächster Schritt

Wohin was geht, sagen wir vorher

Holz, Metall, Kunststoff, Glas und Restabfall trennen wir schon beim Ausräumen und geben sie beim zuständigen Entsorger ab. Was das für Ihr Objekt bedeutet, sehen wir bei der kostenlosen Besichtigung.