Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung
Verkäufliche Gegenstände senken den Preis der Räumung. Wie das gerechnet wird, was realistisch dabei herauskommt und bei welchen Stücken Sie den eigenen Verkauf vorziehen sollten.
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Was Wertanrechnung bedeutet
Bei einer Räumung fällt fast immer etwas an, das sich noch verkaufen lässt. Wenn der ausführende Betrieb diese Gegenstände verwerten kann, zieht er den erzielbaren Marktwert von seinen Kosten ab. Das ist die Wertanrechnung.
Der Preis der Räumung sinkt also, er wird nicht durch einen separaten Verkauf ausgeglichen. Der Unterschied ist wichtig: Sie bekommen kein Geld ausgezahlt, Sie zahlen weniger.
Die Rechnung dahinter
Der Betrieb kalkuliert den Aufwand für die Räumung und stellt dem gegenüber, was er für die verwertbaren Stücke realistisch erzielen kann, abzüglich des Aufwands für Transport, Lagerung und Verkauf. Die Differenz ist Ihr Preis.
Daraus folgen zwei Dinge, die viele überraschen. Erstens zählt der erzielbare Preis, nicht der Anschaffungspreis und nicht der Liebhaberwert. Eine Schrankwand, die vor dreißig Jahren viel gekostet hat, bringt heute nichts, weil sie niemand kaufen will. Zweitens sinkt der anrechenbare Wert mit dem Aufwand: Ein Stück, das zerlegt, gelagert und einzeln verkauft werden muss, bringt weniger Abzug als eines, das direkt weitergeht.
Dass am Ende eine Auszahlung herauskommt, gibt es. Es setzt aber voraus, dass der Wert des Hausrats die Räumungskosten übersteigt, und das ist bei normalen Haushalten selten. Wer Ihnen das vor der Besichtigung zusagt, hat das Objekt nicht gesehen.
Was sich in der Praxis anrechnen lässt
- Werkzeug und Maschinen. Der zuverlässigste Posten. Gut erhaltene Elektrowerkzeuge, Werkstattausstattung, Gartengeräte und Fahrräder haben einen stabilen Gebrauchtmarkt.
- Massivholzmöbel und Einzelstücke. Nicht die Schrankwand, sondern Kommoden, Truhen, Sekretäre, Tische aus Massivholz.
- Funktionierende Elektrogeräte. Waschmaschinen, Trockner und Kühlgeräte der letzten Jahre, wenn sie laufen und nicht zu alt sind.
- Musikinstrumente. Vor allem Blas- und Streichinstrumente. Klaviere sind der klassische Sonderfall: Sie kosten im Transport mehr, als sie oft einbringen.
- Sammlungen. Schallplatten, Modelleisenbahnen, altes Spielzeug. Der Wert hängt stark vom Zustand und der Vollständigkeit ab. Münzen und Briefmarken gehören wie Schmuck zu Fachleuten, siehe unten.
- Metall. Bei größeren Mengen ein eigener Posten, etwa nach der Auflösung einer Werkstatt.
Was fast nie etwas bringt
Polstermöbel, Matratzen, Einbauküchen, Fernseher, Drucker, Geschirr, Bücher in Masse, Kleidung, Dekoration. Das ist keine Geringschätzung, sondern die Marktlage: Der Aufwand für Abbau, Transport und Verkauf übersteigt den Erlös.
Wann Sie besser selbst verkaufen
Schmuck, Antiquitäten, Kunst und Münzsammlungen gehören nicht in eine Wertanrechnung. Für sie brauchen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Ein Räumungsbetrieb kann diese Stücke nicht so bewerten wie ein Fachhändler und nicht dort verkaufen, wo sie den besten Preis erzielen. Holen Sie sich stattdessen zwei bis drei unabhängige Schätzungen von Händlern, die auf das jeweilige Gebiet spezialisiert sind. Für Nachlässe mit größerem Kunstbestand lohnt sich der Weg über ein Auktionshaus, auch wenn er länger dauert.
Kleinerer Hausrat lässt sich gut selbst über die üblichen Kleinanzeigenportale verkaufen, wenn Sie die Zeit haben. Rechnen Sie dabei ehrlich: Besichtigungstermine mit Fremden in der Wohnung sind Aufwand, und bei einer laufenden Kündigungsfrist ist Zeit genau das, was fehlt.
So gehen Sie vor
- Vor der Besichtigung durchsehen. Gehen Sie einmal durch alle Räume und legen Sie beiseite, was Ihnen wertvoll erscheint. Auch Keller, Dachboden und Garage, dort steht das Werkzeug.
- Wertsachen trennen. Schmuck, Uhren, Münzen und Kunst kommen nicht in die Anrechnung, sondern zu einem Fachhändler.
- Bei der Besichtigung zeigen. Was wir am Räumtag zum ersten Mal sehen, ist nicht mehr im Festpreis berücksichtigt. Die Anrechnung passiert im Angebot, nicht danach.
- Im Angebot nachlesen. Der Abzug muss im schriftlichen Angebot ausgewiesen sein, sonst ist er nicht nachvollziehbar.
- Papiere behalten. Bewertung und Abzug gehören zu den Unterlagen, besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Bei einer Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen erben, gehört der Hausrat allen gemeinsam. Eine Wertanrechnung verändert damit die Verteilungsmasse. Klären Sie vorher, wer den Auftrag erteilt, und halten Sie den Abzug schriftlich fest. Das erspart die Diskussion darüber, was die Möbel angeblich wert gewesen wären.
Und die kostenlose Entrümpelung?
Angebote, die eine Räumung ganz ohne Rechnung versprechen, rechnen mit dem Weiterverkauf des Hausrats. Weil der die Kosten einer ordentlichen Entsorgung nicht deckt, bleibt am Ende etwas übrig, das nicht bezahlt ist. Was damit passiert, steht unter Wohin mit den Sachen nach der Entrümpelung.
Worauf Sie bei der Auswahl sonst noch achten sollten, steht unter Entrümpelungsfirma beauftragen. Unsere eigene Regelung dazu finden Sie auf der Seite Wertanrechnung.